Grundsätzlich bedarf die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch einer baulichen Anlage einer Baugenehmigung. Explizit ausgenommen hiervon sind die in § 67 BauO NRW freigestellten Vorhaben.
Im Genehmigungsverfahren wird unterschieden nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren als Regelfall ( dem „normalen“ Genehmigungsverfahren), dem Bauanzeigeverfahren (bei Kleingaragen und Nutzungsänderungen) und einer Genehmigung von Sonderbauten. Sollten Sie in Zweifelsfällen rechtsverbindlich geklärt haben wollen, ob Ihr Vorhaben in der geplanten Form genehmigungsfähig ist, empfehlen wir Ihnen die Beantragung eines Vorbescheides. Hierzu ist auch in der Regel nur ein Lageplan mit der groben Umschreibung Ihres Vorhabens erforderlich. Anträge für die verschiedenen Genehmigungsverfahren finden Sie auf der Seite Kreis Kleve.