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47509 Rheurdt/ Finanzen/Sparkonzept

Mo 27. Sep 2010, 12:40

Rheurdt
Zu viele Schäden durch Regen
VON SABINE HANNEMANN - zuletzt aktualisiert: 25.09.2010 Rheurdt (RP) Rheurdt plant zwei neue Regenrückhaltebecken beidseitig der L140. Damit sollen Überschwemmungsschäden durch Starkregen verhindert werden. Kostenpunkt: rund 815 000 Euro.



Immer wieder kommt es zu starken Regenfällen. Rheurdt ist wegen seiner Lage stärker als Nachbarkommunen betroffen. Der Rheurdter Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Ökologie hatte vor der eigentlichen Sitzung zunächst zwei Ortsbegehungen. Zum einem ging es um den Neubau des Regenklärbeckens am Ortseingang von Schaephuysen gegenüber der alten Molkerei. Eine Ordnungsverfügung der Bezirksregierung als obere Wasserbehörde, die bis zum Jahresende abgeschlossen sein muss. "Bislang war Regenwasser ohne jegliche Filterung immer direkt in den Landwehrbach eingeleitet worden", erläutert Bürgermeister Kleinenkuhnen das bisherige Verfahren.

Neuralgischer Punkt

"Die Genossenschaftsbeiträge werden nochmals einen Batzen ausmachen", so Kleinenkuhnen. Die Gemeinde ist aufgrund ihrer Lage und der Häufigkeit von Stark-regenereignissen mit nachfolgenden Überschwemmungsschäden stärker betroffen als Nachbarkommunen. Zwar sorgen bereits 40 Regenrückhaltebecken auf beiden Seiten des Höhenzuges für annähernde Sicherheit.

Quelle: RP

Und weshalb erhält die Gemeinde Rheurdt eine Ordnungsverfügung?

Mo 27. Sep 2010, 12:40

Re: 47509 Rheurdt/ Finanzen/Sparkonzept

Fr 17. Jun 2011, 10:38

Eine Ordnungsverfügung ist ein befehlender beziehungsweise ein belastender Verwaltungsakt, der von einer Ordnungsbehörde zur Abwehr von konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlassen wird und von dem Adressaten ein Handeln, Dulden oder Unterlassen verlangt.




Untere Wasserbehörde
Die unteren Wasserbehörden haben teils regional voneinander abweichend folgende Aufgaben:

Sie sind die Genehmigungsbehörde für

Abwasseranlagen /Kläranlagen/Kleinkläranlagen
Teichanlagen
Abwassereinleitungen/Niederschlagswassereinleitungen
Bauliche Anlagen in und an Gewässern
Ausbau und wesentliche Umgestaltung (in geringem Umfang) von Fließgewässern
Gewässernutzungen (Entnahme aus Oberflächengewässern)
Ausnahmezulassungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
Grundwasserhaltungen (vorübergehender Natur)
Zulassung von Einzelmaßnahmen in Überschwemmungsgebieten.
Sie gilt i.d.R. als Aufsichts-/Vollzugsbehörde für

Kläranlagen
Wasserversorgungsanlagen
Gewässeraufsicht (Teichanlagen, Fließgewässer)
Anzeigen von Privatbrunnen
Überschwemmungsgebiete
Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete
Lageranlagen (auch private Heizölanlagen)
Bodenverunreinigungen in geringem Umfang
Abwasserabgabengesetz
Abwasserkataster
Eigenkontrollverordnung.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Fr 17. Jun 2011, 10:38.
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