Fr 17. Jun 2011, 10:38
Eine Ordnungsverfügung ist ein befehlender beziehungsweise ein belastender Verwaltungsakt, der von einer Ordnungsbehörde zur Abwehr von konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlassen wird und von dem Adressaten ein Handeln, Dulden oder Unterlassen verlangt.
Untere WasserbehördeDie unteren Wasserbehörden haben teils regional voneinander abweichend folgende Aufgaben:
Sie sind die Genehmigungsbehörde für
Abwasseranlagen /Kläranlagen/Kleinkläranlagen
Teichanlagen
Abwassereinleitungen/Niederschlagswassereinleitungen
Bauliche Anlagen in und an Gewässern
Ausbau und wesentliche Umgestaltung (in geringem Umfang) von Fließgewässern
Gewässernutzungen (Entnahme aus Oberflächengewässern)
Ausnahmezulassungen in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten
Grundwasserhaltungen (vorübergehender Natur)
Zulassung von Einzelmaßnahmen in Überschwemmungsgebieten.
Sie gilt i.d.R. als Aufsichts-/Vollzugsbehörde für
Kläranlagen
Wasserversorgungsanlagen
Gewässeraufsicht (Teichanlagen, Fließgewässer)
Anzeigen von Privatbrunnen
Überschwemmungsgebiete
Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete
Lageranlagen (auch private Heizölanlagen)
Bodenverunreinigungen in geringem Umfang
Abwasserabgabengesetz
Abwasserkataster
Eigenkontrollverordnung.
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