Die Vergabeordnung der Gemeinde Rheurdt vom 01.11.2000 setzt im § 2 fest, dass Aufträge grundsätzlich zur Ausschreibung gebracht werden müssen. Ausnahmen werden ff. begründet, was bei Baumaßnahmen am Rathaus ( geschätzte 160000€ ) wohl allemal erfolgt sein sollte, um ein kostengünstigeres Angebot einzuholen, um das Geld auch beisammen zu halten,
Kann mir jemand sagen, wo die Gemeinde Rheurdt diese Stellenausschreibungen angebracht haben will.