Dienstaufsichtsbeschwerde
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen das persönlichen Verhalten von Bediensteten oder Amtsträgern. Adressat für eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist der jeweilige Hauptverwaltungsbeamte oder die jeweilige Hauptverwaltungsbeamtin (z.B. der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin), sie sind auch zuständig für die Entscheidung.
Über eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin einer kreisangehörigen Kommune entscheidet der Landrat als Kommunalaufsicht.
Sofern gegen einen Landrat oder eine Landrätin oder den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin einer kreisfreien Stadt eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wird, entscheidet hierüber die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf.
Petition
Petition
Das Petitionsrecht räumt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Daher kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger an die Volksvertretung wenden. Dies ist in Nordrhein-Westfalen der Landtag, sofern es um Landesgesetze geht oder Landesbehörden für die Ausführung von Gesetzen zuständig sind. Wenn es sich um Bundesvorschriften handelt, ist die Petition an den Bundestag zu richten. Sowohl der Bundestag als auch der Landtag NRW haben zu diesem Zweck einen Petitonsausschuss gebildet. Der Ausschuss hat die Pflicht, die Verwaltung zu kontrollieren, aber er kann ihr keine Weisung erteilen.