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Anregungen und Beschwerden im Kommunalbereich

Do 3. Jun 2010, 13:33

Anregungen und Beschwerden im Kommunalbereich
Die Gemeindeordnung und die Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen greifen das Petitionsrecht auf und räumen jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht ein, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat, den Kreistag oder die Bezirksvertretung zu wenden. Für den Kreistag des Kreises Kleve ist in § 4 der Hauptsatzung geregelt, wie Anregungen und Beschwerden behandelt werden.
EinwohnerfragestundeDer Kreistag des Kreises Kleve hat in seiner Geschäftsordnung vorgesehen, dass regelmäßig bei jeder Sitzung des Kreistages vor Eintritt in die Tagesordnung eine 30minütige Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt wird (siehe § 12 der Geschäftsordnung). Hier sind jedoch nur Fragen zulässig, die auch in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Kleve fallen. Jeder kann zwei Fragen stellen, für eine Frage stehen jeweils drei Minuten zur Verfügung.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Die Bürger der kreisangehörigen Gemeinden können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Kreistags über eine Angelegenheit des Kreises selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Aufgrund dieser Regelung in § 23 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen hat der Kreistag des Kreises Kleve am 04.11.2004 die Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Kreis Kleve erlassen. Weitere interessante Informationen und Hinweise zu diesem Thema gibt es auf der Internetseite des Innenministeriums NRW.


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