Anlieger frei




Informationen zu aktuellen Vorschriften und Gesetzen.
Was hat sich in Rheurdt geändert ?

Anlieger frei

Ungelesener Beitragvon Anwohner » Fr 17. Jun 2011, 10:53

Anlieger frei!!!
Dies Schild bedeutet nicht, dass jeder der ein Anliegen hat, diese Straße befahren darf.Deshalb nennt man das auch "Anlieger frei" und nicht "Anliegen frei".
Als kleines Beispiel dazu der Sportplatz in Rheurdt, soviel fußkranke Sportler hab ich noch nie gesehen, dass dort jeder den Feldweg zuparken muss, ist mir schleierhalft. Dafür sind dutzende Parkplätze am ehemaligen Grillplatz eingerichtet worden. Hat auch den Vorteil, dass Landwirte und Einsatzfahrzeuge auch noch dort langfahren können.

Anlieger sind Menschen, die an einer Straße oder einem Weg (auch Wasserweg) anliegen, also deren Grundstück (oder Schiff/Boot) durch diese Str. od Weg zu erreichen ist.

Nach einem Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts sind Anlieger Personen „...,die mit Bewohnern oder Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt; die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines Anliegers sind zum Einfahren berechtigt.“ (BayObLG VRS 33,457)


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Fr 17. Jun 2011, 10:53.
Anwohner
 

von Anzeige » Fr 17. Jun 2011, 10:53

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