Abwasserrohre, Kanalisation, Dichtigkeitsprüfung




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Abwasserrohre, Kanalisation, Dichtigkeitsprüfung

Ungelesener Beitragvon defense » Mo 28. Mär 2011, 12:41

Ableitungsrohre: Neue gesetzliche Vorschrift seit 2007:
Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung bis spätestens 2015

QUELLE: Financial Times Deutschland (18.10.2007)


Bis 2015 müssen alle Grundbesitzer die Abwasserleitungen ihrer Gebäude überprüfen und sanieren lassen. Experten erwarten, dass dabei enorme Mängel ans Licht kommen. Wer sich gegen das Risiko einer teuren Rohrsanierung schützen will, findet kaum Versicherer.

Zwischen 15.000 und 20.000 Euro muss ein Hausbesitzer einkalkulieren, wenn er seine Abwasserleitung sanieren will und dafür ein Bagger das Rohr freilegen muss. In Zukunft müssen viele Eigentümer mit solchen Belastungen rechnen:

Der Gesetzgeber verpflichtet sie, bis 2015 prüfen zu lassen, ob die bestehenden Grundleitungen für Abwasser dicht sind. Damit soll verhindert werden, dass durch poröse Stellen oder Risse Abwasser in den Boden sickert und das Grundwasser verschmutzt.

An einer solchen Prüfung kommt niemand vorbei. Hausbesitzer müssen nachweisen, dass ein Gutachter eine Dichtheitsprüfung vorgenommen hat. Häufig ist dessen Untersuchung mit einer Kanalkamera aber nicht aussagekräftig genug. Dann verschließt der Kanaltechniker das Rohr an beiden Seiten und setzt es mit Wasser oder Luft unter Druck. Fällt der Druck ab, ist die Leitung an irgendeinem Abschnitt defekt und muss saniert werden. Der erwartete Aufwand ist immens.


Sanierungsbedarf in Milliardenhöhe
"Wir gehen von einem Sanierungsbedarf in Milliardenhöhe aus", sagt Robert Thoma. Er ist stellvertretender Leiter des Fachausschusses Grundstücksentwässerung des Fachverbands Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall. "Untersuchungen in einigen Städten haben ergeben, dass in über 90 Prozent der Fälle die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen undicht sind", sagte er.
Vor allem Abwasserleitungen mit Herstellungsdatum vor 1965 sind häufig betroffen.

Wer glaubt, dass im Sanierungsfall die Wohngebäudeversicherung einspringt, kann eine böse Überraschung erleben. Bei der Gebäudeversicherung sind nur Rohrbrüche versichert.

Die häufigsten Ursachen für Schäden am Abflussrohr sind jedoch undichte Rohre oder gelöste Rohrverbindungen. Auch defekte Dichtungsmaterialien und Wurzeleinwuchs führen oft zu Schäden. "In diesen Fällen bleibt der Eigentümer auf den Kosten sitzen."

Selbst wenn das Rohr nicht auf dem Grundstück, sondern zwischen Grundstücksgrenze und dem öffentlichen Abwasserkanal liegt, kann der Besitzer zur Kasse gebeten werden. Je nach Satzung der Kommune muss entweder der Eigentümer oder die Gemeinde aufkommen. "Immer öfter wird die Verantwortung auf den Grundstückseigentümer übertragen", sagt Fricke. In Nordrhein-Westfalen ist das in etwa 50 Prozent der Gemeinden.


Unversicherbare Abwasserrohre

Versicherer haben längst erkannt, dass Abwasserleitungen hohe Risiken für sie bergen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt den Anbietern, keine Rohre im Außenbereich mehr abzudecken. "Man weiß einfach nicht, wie viele marode Rohre da unten schlummern", sagt Stephan Schweda vom GDV.

Auch die Provinzial Rheinland rät ihren Vertretern in einer internen Information, außen liegende Abwasserrohre nicht mehr zu versichern. Da der überwiegende Teil aller Ursachen für undichte Stellen - immerhin 85 Prozent - ohnehin von der Police nicht abgedeckt wird, wolle man die Kunden nicht verärgern und das Vertrauensverhältnis gefährden, so die Provinzial.

Eine stillgelegte Toilette zählt noch zu den kleineren Übeln, die Hausbesitzern bei maroden Abwasserrohren drohen!
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Re: Abwasserrohre, Kanalisation, Dichtigkeitsprüfung

Ungelesener Beitragvon Gast » Mo 5. Sep 2011, 18:09

Regelung zur Dichtheitsprüfung in NRW ist rechtswidrig Rechtsanwalt Rolf Finkbeiner berichtet bei der Veranstaltung "3. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung" in den Dortmunder Westfalenhallen, dass die NRW-Regelung zur Dichtheitsprüfung rechtswidrig sei.

(Nordrhein-Westfalen) Bei der umstrittenen Dichtheitsprüfung geht es um richtig viel Geld. Und immer mehr stellt sich jetzt die Frage: Wie objektiv informieren uns eigentlich die Bürokraten und die Politiker in Gemeinde- oder Stadtverwaltungen? Wie befangen sind unsere Damen und Heren Politiker in Wirklichkeit und für wessen Belange setzen sie sich ein? Überall in Nordrhein-Westfalen hören Bürger immer wieder, man müsse gar nicht über den Sinn oder Unsinn des teuren Rohrtestes diskutieren, weil die Dichtheitsprüfung schließlich im Landesgesetz festgeschrieben sei. Jetzt diese Nachricht: Die NRW-Regelung zur Dichtheitsprüfung (in § 61a LWG-NRW) ist schlicht rechtswidrig!

Die INTERESSENGEMEINSCHAFT hatte den renommierten Bürger-Anwalt Rolf Finkbeiner gebeten, sich einmal mit der Rechtslage im größten deutschen Bundesland zu beschäftigen. Sein vernichtendes Urteil: "Der immer wieder bei der Dichtheitsprüfung bemühte § 61a LWG-NRW weicht von Bundesrecht ab, obwohl dies durch Artikel 72 Abs.3 Nr.5 des Grundgesetzes für abwasseranlagenbezogene Regelungen ausgeschlossen ist. Eine gerichtliche Überprüfung würde nach meiner Auffassung ergeben, dass die entsprechende Regelung nicht (mehr) anwendbar ist."

Zur Begründung weist der Rechtsexperte darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber mit Wirkung ab 1.März 2010 durch die Neu-Regelungen in den §§ 60 und 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu den Abwasseranlagen und zur Überwachung derselben, entschieden habe, dass öffentliche und private Abwasseranlagen einheitlichen Regelungen unterliegen.

Unter Verstoß gegen diese Grundentscheidung des Bundesgesetzgebers enthalte das Landeswassergesetz-NRW jedoch in den §§ 61 und 61a LWG unterschiedliche Regelungen für öffentliche und private Abwasseranlagen, was eine unzulässige Abweichung von Bundesrecht darstelle, welches von dieser Unterscheidung ja gerade Abstand genommen habe.
Gast
 

Re: Abwasserrohre, Kanalisation, Dichtigkeitsprüfung

Ungelesener Beitragvon defense » Mo 5. Sep 2011, 18:25

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