Abwassergebühr, Regenwassergebühr




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Was hat sich in Rheurdt geändert ?

Abwassergebühr, Regenwassergebühr

Ungelesener Beitragvon Beppo » Mi 12. Mai 2010, 09:00

In die Gebühren einbezogen werden zunächst einmal alle Dachflächen, das ist verständlich, wenn diese das Wohnhaus selbst betreffen. Wird ein Wintergarten an das Wohnhaus gebaut, vergrößert sich die Dachfläche des Hauses. Also vergrößern sich auch die Gebühren. Widersinnig wird das Ganze, wenn 50 m entfernt vom Wohnhaus ein Gartenhaus errichtet wurde. Das hat dann auch ein Dach - eher ein "Dächelchen" - und das Wasser tropft "ganz normal" in den Garten, um dann im Boden zu versickern. Davon muß man aber erst einmal die Gemeinde überzeugen, denn diese geht "selbstverständlich" davon aus, dass das Wasser vom Gartenhäuschen 50 m durch den Garten "strömt", um dann im Abflussschacht der Kanalisation abzufließen.
Doch geht es nicht nur um Dachflächen. Auch "private Verkehrsflächen", also der gepflasterte Stellplatz des PKW's oder die Garagenzufahrt gehören zu den Flächen, die erfasst werden. Die Terrasse oder der Zuweg zum Haus werden gerne als "sonstige befestigte Flächen" in die Gebührenrechung einbezogen. Nichts soll dem Auge des Kämmerers entgehen, weshalb allerorten eine sog. Befliegung durchgeführt wurde oder noch wird. Aus der Vogelperspektive wird dann ermittelt, wo jemand auf seinem Grundstück einen Anbau oder "versiegelte Flächen" in Form einer Terrasse oder einer Zufahrt angelegt haben könnte, die noch nicht abwassermäßig erfasst worden sind.

Das Ergebnis der Befliegung wird kartographisch erfaßt, die grafische Darstellung wird dem Hausbesitzer mitgeteilt . Nun hat er schwarz auf weiß oder in Farbe, wie die Gemeinde seine Dach- und sonstigen Flächen bewertet.

Was Garagenzufahrten, Terrassen und Gehwege betrifft, so verweisen wir auf den Beitrag " Der Flächenversiegelung entgegenwirken". Mit spezieller Pflasterung kann eine fast 100%-ige Versickerung erreicht werden. Es kann sich also rechnen, eine versiegelte Fläche zu "entsiegeln" und diese Entsiegelung auch der Gemeinde mitzuteilen.

Regenwasserspeicher und gezielte Regenwasserversickerung

Der Gebührenfalle entgehen kann der Hausbesitzer, wenn er das Regenwasser, sofern es vom Dach fließt, in einer Zisterne bzw. einem Regenwasserspeicher auffängt. Er spart dann zweimal: Statt mit Trinkwasser kann er den Garten mit dem Wasser aus dem Behälter bewässern und Entwässerungsgebühren für das Regenwasser fallen auch nicht an. Über Regenwasserspeicherung lesen Sie mehr, wenn Sie hier klicken.

Regenwasserversickerung ist jedoch auch eine Alternative. Hier wird das Regenwasser von den versiegelten Flächen (insbesondere den Dachflächen) gesammelt, abgeleitet und gezielt versickert. Verschiedene Methoden der Regenwasserversickerung im Garten sind Flächenversickerung, Muldenversickerung, Schachtversickerung und Rohrversickerung.

Gründächer sind ein Sonderfall – aber nicht in allen Städten

Gründächer sind ein Sonderfall, aber nicht in allen Gemeinden und Städten. Einige beziehen Gründächer in ihre Gebührenberechnungen automatisch mit ein, andere nicht. Ob bei der "Befliegung" erkannt wird, welches Dach ein Gründach ist, steht dahin. Auf keinen Fall kann vom Flugzeug aus festgestellt werden, ob es sich (wie am Beispiel einer rheinischen Kreisstadt) um ein „Gründach 1 mit mindestens 5 cm Substrataufbaudecke“ oder um ein "Gründach 2 mit mindestens 10 cm Substrataufbaudecke" handelt. Bei Gründächern fallen generell verminderte Abwassergebühren an und bei Gründächern mit mindestens 10 cm „Substrataufbaudecke“ sind diese noch einmal vermindert.

Wer ein Haus und/oder eine Garage mit Flachdach und diese begrünt hat, tut also gut daran, den Abwasserbescheid in Augenschein zu nehmen und bei einer Nichtbewertung des Gründachs bei der Bauverwaltung vorstellig zu werden.

Gezielte Regenwasserversickerung im Garten
In unserem Beitrag über die Flächenversiegelung haben wir darüber berichtet, wie man Weg und Plätze wasserdurchlässig gestaltet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, Regenwasser von versiegelten Flächen zu sammeln, abzuleiten und gezielt versickern zu lassen. Besonders das Dachablaufwasser ist für die gezielte Versickerung geeignet, solange es nicht zu sehr verschmutzt ist. Dann unterliegt es auch keinen Vorschriften und Gesetzen. Einer wasser- und baurechtlichen Genehmigung bedarf es jedoch beim Bau spezieller Einrichtungen wie Versickerungsmulden, Schacht- oder Rohrversickerung. Bei einem bereits bebauten Grundstück sollte man daher eventuell die Flächenversickerung vorziehen.

Flächenversickerung
Bei der Flächenversickerung erfolgt die Versickerung des Niederschlagswassers über offene begrünte oder durchlässig befestigte Oberflächen in den Untergrund. Da keine Zwischenspeicherung erfolgt, ist ein sehr gut durchlässiger Untergrund Voraussetzung.

Muldenversickerung
Bei der Muldenversickerung wird das von den befestigten Flächen abgeleitete Niederschlagswasser in flachen, begrünten Bodenvertiefungen kurzzeitig zwischengespeichert, bevor es in den Untergrund versickert. Zum Einsatz kommt die Muldenversickerung vor allem auf Grundstücken mit ungenutzten Grünflächen, auf Wegen und Parkplätzen sowie in den Seitenräumen von Fuß- und Radwegen.

Schachtversickerung
Bei schwer durchlässigen Oberböden mit unterlagerten Sanden etc, die mit dem Schacht erreicht werden, ist die Schachtversickerung eine Alternative. Das Regenwasser wird hier in einen Schacht mit einer offenen Sohle geleitet. Der Abstand zwischen Oberkante der Sandschicht zum Grundwasser sollte mindestens 1 ½ Meter betragen. Die Schachtversickerung kommt vor allem dort zum Einsatz, wo das Niederschlagswasser kleiner Dachflächen (z.B. Einfamilienhäuser) versickert werden soll und hier wenig freie Grundstücksflächen für andere Versickerungsarten zur Verfügung stehen.

Rohrversickerung
Bei der Rohrversickerung wird das Niederschlagswasser durch ein in Feinkies oder Grobsand gebettetes, perforiertes Versickerungsrohr unterirdisch zugeführt und versickert. Das Wasser wird sowohl im Rohr als auch in der Kiesfüllung zwischengespeichert und - in Abhängigkeit von der Versickerungsfähigkeit des umgebenden Bodens - verzögert in den Untergrund abgegeben.

Förderungsmaßnahmen zur Regenwasserversickerung
Die Förderung von Maßnahmen zur Regenwasserversickerung ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Einige Kommunen fördern bauliche Maßnahmen durch direkte Zuschüsse, in anderen Gemeinden erfolgt die Förderung indirekt über die Abwassergebühr, wenn diese sich an der Größe der versiegelten Fläche orientiert. Für Flächen, die nicht versiegelt sind, muß dann keine Abwassergebühr bezahlt werden. Wollen Sie wissen, wie die Förderung in Ihrer Kommune funktioniert, bleibt Ihnen nur der Gang zum Rathaus oder der Blick auf die Website derGemeinde.
Beppo
 

von Anzeige » Mi 12. Mai 2010, 09:00

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Re: Abwassergebühr, Regenwassergebühr,gesplittete Abwasserge

Ungelesener Beitragvon Beppo » Mi 12. Mai 2010, 09:08

Eine Abwassergebühr für das Regenwasser muss wiederum nur dann bezahlt werden, wenn die versiegelten Flächen auch tatsächlich an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, das Regenwasser auf dem Grundstück zu belassen. Teilweise kann das gesamte anfallende Regenwasser auf dem Grundstück verwertet oder versickert werden. Dann muss keine Regenwassergebühr bezahlt werden.

siehe auch gesplittete Abwasser.
Beppo
 

Re: Abwassergebühr, Regenwassergebühr,gesplittete Abwasserge

Ungelesener Beitragvon Beppo » Fr 17. Jun 2011, 10:52

Beppo hat geschrieben:Eine Abwassergebühr für das Regenwasser muss wiederum nur dann bezahlt werden, wenn die versiegelten Flächen auch tatsächlich an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, das Regenwasser auf dem Grundstück zu belassen. Teilweise kann das gesamte anfallende Regenwasser auf dem Grundstück verwertet oder versickert werden. Dann muss keine Regenwassergebühr bezahlt werden.

siehe auch gesplittete Abwasser.


Daten Fakten und Gerichtsurteile in diesem link . http://www.bund-lemgo.de/abwassergebuehren.html


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Fr 17. Jun 2011, 10:52.
Beppo
 


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