Für welche Wohnbauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung?
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Für freigestellte Wohnbauvorhaben benötigen Sie keine Baugenehmigung. Hierbei handelt es sich um genehmigungsfreie Wohnbauvorhaben nach § 67 BauO NRW. Grundvoraussetzung für eine Genehmigungsfreistellung ist die Existenz eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder eines auf das Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes.
Treffen diese Voraussetzungen für Ihr Vorhaben zu, müssen Sie die Bauvorlagen entweder in Ihrer Kommune oder bei der Kreisverwaltung einreichen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind können Sie mit dem Bauvorhaben beginnen. Der Baubeginn ist der Bauabteilung zu melden.
(Quelle: Kreis Kleve)