Windräder, Windpark Rheurdt




Auch hier können Sie richtig vom Holz lassen, was Sie im Gemeindegebiet abnervt, aber auch was Sie besonders positiv hervorheben wollen. Kritik muß nicht immer negativ ausfallen, wir sind an beidem interessiert.

Windräder, Windpark Rheurdt

Ungelesener Beitragvon nobody » Mo 26. Apr 2010, 01:56

Rheurdt
Windradgegner wollen Antwort
VON CHRISTIAN SCHROEDER - zuletzt aktualisiert: 13.01.2009 Rheurdt (RP)

Zum einen zweifeln Bernd Wanders und Georg Elspaß ein Gutachten an, das eine vierte neue Anlage in der Windfarm erlaubt. Zum zweiten klagen sie bei der Staatsanwaltschaft über Lkw-Verkehr auf Wirtschaftswegen.



Georg Elspaß und Bernd Wanders aus Großholthuysen möchten nicht, dass im Grenzgebiet der Gemeinden Rheurdt, Issum und Kerken weitere Windkrafträder errichtet werden. rp-archivfoto: seybertBernd Wanders und Georg Elspaß von der Bürgergemeinschaft Großholthuysen lassen nicht locker: Nachdem ihr Strafantrag gegen die Gemeinden Rheurdt, Issum und Kerken zunächst zurückgewiesen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Kreis Kleve abgelehnt worden war, haben sie nun erneut an den Landrat des Kreises Kleve, Wolfgang Spreen, geschrieben. Er solle Wanders und Elspaß bitte mitteilen, „warum der Kreis zur Erkenntnis kommt, dass auch für ein viertes Windrad in der nördlichen Rheurdter Konzentrationsfläche die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen.“ Aus Sicht der Bürgergemeinschaft sei die Genehmigung durch das Gutachten der Firma Uppenkamp und Partner nicht gedeckt.

„Dieser Standort ist im gemeinsamen Gutachten nicht vorgesehen. Der dritte mögliche Standort des Gutachtens liegt etwa 800 Meter westlich. Wir erwarten, dass die drei Gemeinden die Vorgaben des gemeinsamen Gutachtens einhalten und dem beantragten Standort NR2 das gemeindliche Einvernehmen versagen“, hat die Bürgergemeinschaft Großholthuysen in dem Antrag geschrieben.


Eingestellt und neu aufgenommen

Der Strafantrag gegen die Bürgermeister hatte sich auf die Nutzung der ländlichen Zufahrtswege zu den bestehenden Windrädern durch Schwerlaster bezogen. Im Oktober 2008 forderten sie, dass die Wege für den Schwerlastverkehr ausgebaut werden, bevor Lastwagen die Wirtschaftswege benutzen. Die Staatsanwaltschaft Kleve stellte das Ermittlungsverfahren ein, da der „geäußerte Verdacht nach den Ermittlungen keine Bestätigung gefunden hat“, wie es im Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 29. Oktober heißt. Im November teilten Wanders und Elspaß der Justizbehörde mit, dass an den Wirtschaftswegen bereits eine Sachbeschädigung erfolgt sei. Daraufhin teilte die Staatsanwaltschaft mit: „Die Ermittlungen sind daher wieder aufgenommen worden.“ Vor einer Woche schrieben Wanders und Elspaß dann an die Staatsanwaltschaft, dass die Fundamente für die drei Windräder fertig seien und die Montage der Anlagen bevorstehe. Die Wirtschaftswege würden den „beantragten Anforderungen des Windradherstellers und des Investors an den Schwerlastverkehr keinesfalls genügen.“

Quelle: RP
nobody
 

von Anzeige » Mo 26. Apr 2010, 01:56

Anzeige
 

Re: Windräder, Windpark Rheurdt

Ungelesener Beitragvon nobody » Mo 26. Apr 2010, 02:00

Rheurdt: Elspaß: "Ich steige aus"

zuletzt aktualisiert: 12.02.2009 Rheurdt (RP) / Issum (kla / stk)
Die Bürgergemeinschaft Großholthuysen gegen Windkraftanlagen hat einen langjährigen Mitstreiter verloren. "Ich steige aus", teilte Georg Elspaß gestern mit. Seinen Schritt begründete er mit Entwicklungen innerhalb der Initiative. Mitglieder, die sich zuvor massiv gegen Windräder gewehrt hätten, bauten jetzt selber welche oder ließen Bautrupps über ihre Grundstücke fahren, kritisiert Elspaß. "Das ist Pharisäertum übelster Art, die Leute sind der Bürgerinitiative in den Rücken gefallen."


Gleichzeitig wies Elspaß die Kritik von Kerkens Bürgermeister Willi Geurtz an den Anschuldigungen der Initiative zurück. "Unsere Vorwürfe richten sich nicht gegen die Bürgermeister persönlich, sondern gegen die Gemeindeverwaltungen als Institution." Unwahr sei auch die Behauptung, die Bürgerinitiative habe die Aufhebung der Vorrangzonen für Windkraftanlagen verlangt. Bernd Wanders aus Großholthuysen, langjähriger Mitstreiter von Georg Elspaß in vorderster Front der Bürgergemeinschaft, wollte sich gestern ausführlich zum Schritt seines Mitkämpfers nicht äußern.

Er zeigte jedoch Verständnis für dessen Handeln, da auch er nicht nachvollziehen könne, dass Bürger, die erst gegen Windenergieanlagen kämpfen, sie später befürworten, nur weil sie finanziell davon profitieren.

Quelle: RP
nobody
 

Re: Windräder, Windpark Rheurdt

Ungelesener Beitragvon nobody » Mo 26. Apr 2010, 02:05

Wertminderung durch Windkraftanlagen
Stand: 29. 9. 2002
- Immobilienwertverluste in Milliardenhöhe -
--------------------------------------------------------------------------------


Hamburger Abendblatt, 4. 10.1997: „Häuser und Grundstücke an Schleswig-Holsteins Westküste sind nach wie vor gefragt...sofern nicht Windkraftanlagen in der Nähe stehen. Das ist die Erfahrung des in Kiel ansässigen Immobilienunternehmens Otto Stöben. Immer mehr Windkraftanlagen unterbrechen das natürliche Landschaftsbild...Diese Anlagen bedeuten eine Geräuschbelästigung. Darum lassen sich nach den Erfahrungen des Maklerunternehmens Grundstücke in Windparknähe wie auch im Schatten einzelner Windgeneratoren nur mit erheblichen Preisnachlässen vermarkten. Für einen Resthof beispielsweise, der eine ideale Freizeitimmobilie für Reitfans darstellen würde, konnten nur 50 Prozent des erwarteten Verkaufspreises erzielt werden...... Im ganzen Bundesland... gebe es in der Nähe von Windrädern Preisabstriche zwischen 20 und 30 Prozent...Anfragen...nach Grundstücken in Küstennähe würden nicht selten von vornherein mit der Forderung verbunden: „Aber bitte ohne Windkraftanlagen in der Nähe“.

Kieler Nachrichten, 25.9.97: „Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen geraten massiv unter Preisdruck...Abschläge von 20 bis 30 Prozent...seien inzwischen die Regel, sobald Generatoren in Sicht- oder Hörweite sind.“
Rückfragen: Jürgen Stöden, 24214 Neuwittenbeek, 04346 6198, Fax 0431 6640340
.....................................................

Auf die „baurechtliche Blockade neu hinzukommender Wohnbebauung...wegen der Nähe der Windkraftanlagen“ wies der niedersächsische wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hermann Dinkla, Westerholt, hin (Anzeiger für Harlingerland vom 27.10.1998).
.....................................................

Gießener Allgemeine vom 13. 1. 1999 „Verhunzter Vogelsberg“
Meine Familie liebt den Vogelsberg, liebt seine Fauna, liebt seine Flora, liebt seine Täler, seine Höhen und seine Gastronomie. Seit die Windkraftanlagen dort stehen, haben wir unsere Wanderungen allerdings sehr stark eingeschränkt, da die Windkraftanlagen die Landschaft des Vogelbergs weitgehend verhunzt haben...Meiner Familie dürfte man dort eine Traumvilla schenken, sie würde dankend ablehnen.
Albert Kissel, Hausener Str. 27, 35463 Fernwald, 0641 41937
.....................................................

Im Abstand von über 1 Kilometer von über 30 Windkraftanlagen auf einer Braunkohlenhalde sind 15 Baugrundstücke unverkäuflich. Die Grundstücke sind „nichts mehr wert“.
Ein Einfamilienhaus ist nicht zu vermieten.
Seit von den Windkraftanlagen gesprochen wurde, wurde kein Haus mehr gebaut. In gleich großen Nachbargemeinden wurden in der gleichen Zeit etwa 7 Häuser gebaut.
„Wir können im Sommer nicht mehr auf der Terrasse sitzen“, sagen Leute, die 1,2 km von den 36 Windkraftanlagen von 1,65 MW entfernt wohnen. Der Lärmteppich liegt über der 1,5 km entfernten Dorfmitte. Wenn im Ort Windstille herrscht, weht auf der Braunkohlehalde, wo die WKA stehen, starker Wind. Eine Fernsehsendung des ORB vom 3.12.98 zeigte den Widerstand.
Rückfragen: Johann Karsten, Architekt, Karl-Marx-Str. 26, 01998 Klettwitz, 035754 10602 oder 1422, Fax 1624, 0172 2834042 oder Michael Wellner, Senftenbergstr. 21, 01998 Klettwitz, 035754 2121, Fax 2132. 01713440523.
.....................................................

Der Sprecher der BI von Heiligenmoschel, Nachbardorf von Schallodenbach, Wolfgang Adam, hat den Behörden, falls sie WKA genehmigen, eine Schadenersatzklage von 610 000 DM angekündigt.
Rückfragen: Wolfgang Adam, Rosenstr. 36, 67699 Heiligenmoschel, 06363 1297, Fax 06361 452165, Fax di 06361 452315
.....................................................

Aus dem Naturpark Altmühltal schrieben an den Ministerpräsidenten am 10.12.1998 Monika und Andreas Spreng, Langensallach 12, 85132 Schernfeld, 08421 5614:
„...Windkraftanlagen erzeugen ... Streit... Diejenigen, die sich finanzielle Vorteile ... erhoffen, können diejenigen, die sich gegen Lärm, erhebliche Wertverluste der Grundstücke und negative Landschaftsveränderung ... wehren, offensichtlich nicht verstehen... Durch unsere Dorfbevölkerung zieht sich deshalb neuerdings menschlich ein tiefer Graben. Dies betrifft Menschen, die ein Leben lang nebeneinander wohnten und aneinander vorbeigehen müssen....
Den anonymen Investoren... und den Windkraftingenieuren ist es letztlich egal, ob wir Anwohner uns in der massiv veränderten Landschaft noch wohl fühlen, ob unsere Kinder hier leben wollen, wenn unser Dorf von Lärm eingehüllt und (fast) in jeder Himmelsrichtung gigantische Windräder unsere Heimat entfremden und zerstören...“
.....................................................

LOTS OF ACTION DENMARK
Wind turbine development plans can cause nearby home property values to fall by up to a half million Danish crowns, claims an anti-wind power association, Neighbours to Wind Turbines, in its latest press campaign.
The group, founded half a year ago, has more than 250 members (WINDPOWER MONTHLY, May 1999). It is now threatening to sue real estate agents who do not warn house buyers about possible wind developments in the area. The association also claims that a Dane “can take out a loan for three to five million crowns without a penny to his name - as long as there’s a building permit for wind turbines involved.”

Wilfried Heck, Darmstadt, am 9.11.99:
Sinngemäß bedeutet das, daß Windkraftplanungen in der Nähe von Haus-Eigentum dessen Wert um 500.000 bis 1.000.000 Mio. dänische Kronen reduzieren kann - erklärt die Anti-Windkraft Vereinigung "Nachbarn zu Windkraftanlagen" in ihrer letzten Presse-Kampagne. Dies Gruppe - vor einem halben Jahr gegründet - hat mehr als 250 Mitglieder (laut WINDPOWER MONTHLY, 5/99). Sie will nun den real akkreditierten Immombilien-Makler androhen, welche Hauskäufer nicht vor möglichen Entwicklungen im Gebiet warnen, sie zu verklagen. Die Vereinigung erklärte ebenfalls, daß ein Däne "eine Anleihe von drei bis fünf Mio. Kronen nehmen kann, ohne seinen Namen zu nennen - so lange das Gebiet mit einer Baugenehmigung für Windkraftanlagen verwickelt ist."
.....................................................

Ostfriesen-Zeitung (S. W 21) 01.09.2000 G
"Windanlagen sind für das Wohngebiet unzumutbar"
Axel Heinze warnt vor Ausweisung eines Baugebietes in Hartward/ Gutachten basiert nicht auf gemessenen Werten"
tat Hartward. Die Gemeinde Neuharlingersiel bekommt Wind von vorn bei ihrem Vorhaben, in Hartward ein Baugebiet auszuweisen. Der Grund: die beiden Windanlagen in unmittelbarer Nähe. Die Anlagen sind in einem Wohngebiet unzumutbar", sagt Axel Heinze, Ratsherr in Esens und Mitglied des Naturschutzbundes Deutschland. Wenn ein Baugebiet, dann nur ohne Windanlagen, sagt er und fordert den Abbau. Eigentlich ist fast alles in trockenen Tüchern: die Gemeinde hat ein Lärmgutachten erstellen lassen und bei der Bezirksregierung vorgelegt. Die hat Neuharlingersiels Bürgermeister Heiner E. Groenhagen schon mehrfach signalisiert, dass dem Baugebiet nach dem Gutachten nichts mehr im Wege steht.
Es gibt zwar Empfehlungen, nach denen Windenergieanlagen einen bestimmten Mindestabstand zur Wohnbebauung haben sollen. Das trifft auf die zwei kleinen und auch schon recht alten Anlagen nicht zu, die dort stehen", sagt Rosemarie Gortheil von der Pressestelle der Bezirksregierung in Oldenburg.
Axel Heinze sieht die Dinge ganz anders. Im nördlichen Teil des Bebauungsgebietes sind die Anlagen nur 200 Meter von der geplanten Bebauung entfernt", gibt er zu bedenken, das sei ein Unding. Er glaubt, die Gemeinde habe die Vorlage des Erläuterungsberichts getürkt und die Windanlage auf dem Plan gar nicht eingetragen.
Heinze kann sich auch gar nicht vorstellen, dass tatsächlich vor Ort Lärm gemessen worden ist. Eine kurze
Ortsbesichtigung bei einer entsprechenden Windstärke zeigt schnell, dass eine der Mühlen jämmerliche Geräusche von sich gibt." Ihn wundert, dass die umliegenden Anwohner diesen Krach klaglos ertragen.....
Das ist ein faules Ei. Die Leute sehen vielleicht die Windanlagen hier, aber das störende, mahlende Geräusch, das
lernen sie erst richtig kennen, wenn sie hier wohnen.".....
.....................................................

JAGD
„Jagdbeeinträchtigungen durch Windkraftanlagen“ in „Rheinische Bauern Zeitung“ vom 11. Dezember 1999 und in „Land und Forst Hannover“, Heft 52/1999. Verfasser: Rechtsreferendar R. Friemel, Rheinischer Landwirtschaftsverlag, Rochusstr. 18, 53123 Bonn, Tel 0228 52006 31, Fax 5200659, privat Parscheider Str. 20, 53567 Asbach, 02683 42649, eMail rfriemel@rz-online.de
Dieser Text und eine ausführliche Langfassung siehe Internet http://WilfriedHeck.tripod.com
Rückfragen: Detlef Busse, Lobker Straße, 31319 Sehnde, 05138 2195, di 61910, Fax pr 617722 und Nikolaus Lentz, Dorfstraße, 54608 Oberlascheid, Tel./Fax 06555 630 (Landwirt)
.....................................................
Jagd + Jäger in Rheinland-Pfalz, Februar 1999:
Zerstörte Landschaft? Nachdruck aus der „Niedersächsische Jäger“.
Verfasser Jochen Schmidt, Am Bruchfeld 26, 29308 Winsen/Aller, Tel. Fax 05143 1514. Bei ihm können Mehr-Ausfertigungen angefordert werden.
Schriftleitung und Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbandes: Rainer Eppelmann, Fasanerie, 55453 Gensingen, 06727 1285, Fax 8899.
.....................................................

Daueranzeige 2 mal monatlich in der Elbe-Jeetzel-Zeitung. Zuerst erschienen am 3. 6. 2000. Kosten jeweils 68 Mark.
„VORSICHT bei Ankauf von Immobilien oder Bauland im Einflußbereich von 100 Windkraftgiganten in genehmigten Vorranggebieten. Bis 60 % Wertverlust oder Unverkäuflichkeit müssen befürchtet werden. Kostenlose Auskünfte über Standorte und Auswirkungen der WKA über „Gegenwind – Wendland“
Telefon 05848 311, Fax 05883 360.
Spendenkonto KSK Lüchow, BLZ 25851335, Konto 2282820“

Rückfragen bei unseren Mitstreitern
Karl-Erich Höhne, Hauptstr. 24, 29497 Woltersdorf-Lichtenberg Tel./Fax 05883 360. Email: escada_h@01019freenet.de und Manfred Behrendt, Marleben 5, 29495 Trebel 05848 311, Fax 315
Eine Anzeige mit Warnung vor Investitionen in den Fremdenverkehr kann bei Herrn Behrend angefordert werden.
Er kennt auch das Problem der Neufestlegung des Kreditrahmens seitens der Bank bei der Finanzierung eines Hauses, in dessen Umgebung Windkraftanlagen gebaut wurden.
.....................................................

Bonner - / Kölnische Rundschau vom 6. Januar 2001
Ärger um geplante Windkraftanlage - Preise für Grundstücke im Neubaugebiet purzeln
Erftstadt-Lechenich. Der Streit um die geplante Windkraftanlage bei Lechenich hat eine neue Dimension erreicht. Nachdem bekannt wurde, dass auf einer sogenannten Konzentrationszone zwischen Konradsheim und Mellerhöfe sieben riesige Windräder entstehen sollen, soll nach Schätzung von Fachleuten der städtische Grundbesitz im Lechenicher Neubaugebiet von einem Tag auf den anderen einen Wertverlust von etlichen Millionen Mark erlitten haben.
Die CDU hatte sich noch vor Jahreswechsel intensiv in einer Sondersitzung mit dem Thema Windkraftanlagen befasst und unter Vorsitz von Albert Granrath einen Krisenstab eingerichtet. Erste Arbeitsergebnisse liegen nach Aussagen des Vorsitzenden noch nicht vor.
Erörtert wurden aber auch hier schon die niederschmetternden Prognosen. So muss alleine die Stadt als Grundbesitzerin mit einem Verlust bei den Immobilien von einigen Millionen Mark rechnen. Man prognostiziert, dass gerade das Kaufinteresse am Baugebiet in Lechenich-Nordwest, komplett in städtischer Hand, angesichts der Hiobsnachrichten stark abfallen wird.
Im Sommer sollen die rund 55.000 Quadratmeter verkauft werden, ursprünglich war von einem Quadratmeterpreis von 400 Mark die Rede. Der dürfte jetzt stark gesunken sein.
Selbst bei Berücksichtigung von Straßenland, Ausgleichsfläche etc. werde von einem Wertverlust von 25 Prozent auszugehen sein, so die Fachleute...
.....................................................

Was tun?
1. Antrag an das Finanzamt mit dem Ziel der Herabsetzung des Einheitswertes wegen der Wertminderung durch die Windkraftanlagen.
Wertminderungsgründe liegen in der optischen und akustischen Auswirkung mit der Folge von gesundheitlichen Schäden, was zu über 500 Bürgerinitiatven geführt hat.
Einen entsprechenden Antrag stellte: Peter Nieswitz, Neustr. 3, 31249 Hohenhameln, 05128 251
2. Schadenersatzklage wegen Wertminderung. Dabei würde das Gericht ein Gutachten z. B. beim Gutachterausschuß beim Katasteramt bestellen.
Ein Gespräch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Katasteramt ist zweckmäßig.
.....................................................

Seit ca. zwei Jahren versucht die Volksbank Oldendorf 15 Bauplätze an der Peripherie der Ortschaft Kranenburg, Kreis Stade, an den Mann zu bringen. Alle Interessenten lehnten bisher dankend ab. In ca. 700 m Entfernung soll ein Windpark mit 6 WKA von 1,5 MW entstehen.

Ebenfalls in Kranenburg, Kreis Stade, versucht seit längerem eine Familie ihr Einfamilienhaus, gleiche Entfernung zum geplanten Windpark, zu verkaufen. Die Verkaufverhandlungen scheiterten meist schon bei der ersten Kontaktaufnahme: Kranenburg (?), Windpark (!), nein danke...

Mitteilung von Erwin Schütz aus Kranenburg bei Stade am 24. Januar 2001
.....................................................

Hubert Wild, Regensburg, schrieb:
der Schulverband Laaber hat einen einstimmigen Beschluß gefasst, der sinngemäß so lautet:
Wenn durch die Errichtung der WKA eine Wertminderung bei dem Lehrerwohnhaus, Schulhaus und Pausenhof (Bolzplatz) in Frauenberg (Entfernung zur WKA ca. 400m) droht, sofort wegen Schadensersatz gegen den Betreiber zu klagen.
.....................................................

Naumburger Tageblatt vom 03.04.2001 S. 5
Schlossherr zieht aus - Windrad zerstört Pläne

Trebitz/MZ/ih.
Das Schloß Trebitz im Landkreis Wittenberg steht bald wieder leer: Die großen Pläne, dort ein Kunst- und Kulturzentrum entstehen zu lassen, sind gescheitert. Der Lärm und der Schattenwurf einer Windkraftanlage direkt vor dem alten Gemäuer vertreibe sämtliche Interessenten, erklärte der Eigentümer Axel Alexander Ziese. Er hatte das Schloß vor knapp einem Jahr von der Gemeinde gekauft, und wollte unter anderem eine Künstlerkolonie einrichten. Ziese will nun den Vertrag annullieren.
Die Trebitzer Bürgermeisterin Roswitha Reinhardt wies jede Kritik zurück; Das Windrad hätte niemand verschwiegen.
Was der Eigentümer nicht wußte: Das Windrad sorgt bereits seit Jahren in der Gemeinde für Unruhe.
.....................................................

Vegetationsverzögerung von 14 Tagen bei Kulturpflanzen wurde im Bereich des Schattenwurfs beobachtet. Auskunft: Ferdinand Fürst zu Hohenlohe, Schloß, 74575 Schrozberg, 07936 272 oder 289, Fax 765
.....................................................

28. Juni 2001
Immobilien GmbH M....., Münster
Herrn.....
Verkauf Ihres Einfamilienhauses
Sehr geehrter Herr.....
.....
Hierbei handelt es sich um ein Einfamilienhaus
- Erdgeschoß, nicht unterkellert 69 qm,
- Obergeschoß 79 qm,
- ausgebautem Spitzboden 26 qm,
- Grundstück 1.818 qm.
Die Immobilie ist im Außenbereich von Sendenhorst, Ortsteil Albersloh gelegen.
...
Die Erdgeschoßwohnung ist grundbuchamtlich mit einem Altenteilsrecht belastet. Dies bedeutet, daß ein potentieller Erwerber auf Jahre hinaus mit der Nutzung der Erdgeschoßwohnung nicht rechnen kann. Aus diesem Grunde scheidet eine Bewertung Ihrer Immobilie nach dem Ertragswert zunächst vollkommen aus.
Weiter haben Sie mitgeteilt, daß Ihre Immobilie in einer sogenannten „Konzentrationszone für Windenergieanlagen“ gelegen ist. Die Problematik von Immobilien in diesen „Konzentrationszonen“ ist für mich als Immobilienmakler nicht neu. Widerholt haben wir uns in den letzten Jahren vor allem im Münsterland hiermit auseinandersetzen müssen. In allen Fällen hat ein potentieller Erwerber einen erheblichen Preisnachlaß beim Erwerb einer solchen Immobilie, die in „Konzentrationszonen“ gelegen ist, geltend gemacht Die gleiche Erfahrung haben ausnahmslos auch Kollegen im RDM machen müssen, wie ich in verschiedentlichen Gesprächen feststellen konnte.
Es tut mir deshalb sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, daß der von Ihnen fixierte Preis von ca. 370.000 Mark nach meiner Einschätzung unrealistisch ist.
Unabhängig von der Substanz der Immobilie, die ich als mittleren Standard einordnen würde, sind die Positionen „Altenteil“ und „Konzentrationszone für Windenergieanlagen“ so markant, daß m. E. lediglich ein Preis von deutlich unter DM 200.000,- erzielt werden kann
.....
Auskunft:
Helmut König, Ahrenhorst 24, 48324 Sendenhorst-Albersloh, 02535 8846, di 0251 609876, di Fax 0251 6098770, email: galeriekoenigmuenster@t-online.de
Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft,
.....................................................

23. August 2001
..... Immobilien und ...Versicherunsgmakler GmbH
Mitglied im Verband DEUTSCHER und EUROPÄISCHER Makler (VDM)
Herrn Peter Nießwitz, Neue Str. 3, 31249 Hohenhameln

Ihr Einfamilienhaus in 31249 Hohenhameln/Mehrum, Neue Str. 3
Hier: überschlägige Wertberechnung
.....
Die Wertermittlung erfolgte für das Grundstück in 31249 Hohenhameln/Mehrum, neue Str. 3, Flur 6, Flurstück 7/6 zur Größe von 997 qm, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Vollkeller, 156,67 qm Wohnfläche (hier EG 82,82 qm und DG 73,85 qm), Holzfenster mit ISO-verglasung , z. Teil bereits durch Kunststoffenster ersetzt, unterkellerte Terrasse, verklinkert, normale Ausstattung entsprechend dem Baujahr.
Im Abstand von ca. 700 Metern befindet sich eine 650 kW-Windkraftanlage, die bei Süd-, Südwest-. bzw. Westwetterlage starke Geräusche erzeigt und aufgrund eines unbebauten Grundstückes zur Anlage, besonders stark im Objekt (bei geöffneten Fenstern) zu hören ist! Hierbei muß beachtet werden, daß diese Umstände den Wert erheblich beeinflussen und entsprechende Abschläge berücksichtigt werden müssen!
.....................................................

WKA’s gewonnen – Mieter und Landschaft verloren !

„Wunderschön ist es hier. „ dachte ich mir, als mein Mann und ich Ende Mai unsere neue Wohnung in Uerzell besichtigten. Auf den ersten Blick gefielen mir die Landschaft und das kleine ruhige Dorf. Doch kurz nach unserem Umzug hörten wir dann von dem geplanten Monsterpark.

Bei dem Gedanken, dass uns genau an den schönen Sonnentagen zehn bis zwanzig Schatten pro Minute über die Terrasse laufen, läuft uns nur ein Schauer über den Rücken. Meine künftigen Spaziergänge mit Aussicht auf einen Blechwald und die tägliche Autofahrt nach Frankfurt durch eine häßliche Windrad-Landschaft finde ich nur noch aufreizend statt reizvoll.
Wir sind nicht von Frankfurt nach Uerzell gezogen, um uns Tag und Nacht den Hintergrund-Lärmpegel einer Großstadt anzuhören, was ein Sprecher einer Betreibergesellschaft als ganz normal bezeichnete.

Wenn die WKA’s kommen halten wir es wie die Vögel - und sind weg. Glücklicherweise werden in Rhön und Spessart nicht nur historische alte Stadtkerne sondern auch die Landschaft geachtet und gepflegt.

Dabei sind Mieter noch mobil und können in ihre Wohnungen nach jetziger Lage sehr vorsichtig investieren – die eigentlich Leidtragenden sind aber die Grundstückseigentümer. Ein altes Marktgesetz besagt: ‚Der Preis wird durch Angebot und Nachfrage geregelt’. Und da, wo Mieter und Vögel das Weite suchen, werden Miet- und Grundstückspreise wohl zwangsläufig fallen.....

Elke Weber, Kirchstr. 4, 36396 Steinau-Uerzell, 06667 918871, di 069 631568 33 oder 0. Email: elke.weber@fast.fhg.de Ende September 2001
.....................................................

-Herabsetzung des Einheitswertes durch das Finanzamt-

Das Finanzamt Peine hat mit Schreiben vom 27. März 2001 Az.: 112 7018 003 000 0, die von Peter Nieswitz in Hohenhameln, Niedersachsen, beantragte Herabsetzung des Einheitswertes wegen Windkraftanlagen wie folgt abgelehnt.
„Ein Abschlag vom Grundstückswert gem. § 82 Bewertungsgesetz ist nur dann gerechtfertigt, wenn die bestimmungsmäßige ortsübliche Nutzung eines Grundstücks erheblich beeinträchtigt wird. Dies bedeutet bei einem Wohngrundstück, dass die Bewohner des Grundstücks gezwungen sind, ihre Lebensgewohnheiten bezüglich der Nutzung des Grundstücks erheblich einzuschränken (BFH Urteil vom 12.12.90, BStBl 1991, II, S. 196, BFH Urteil vom 1812.91, BStBl 1992, II, S. 279, BFH Urteil vom 7.7.93, BStBl 1994, II, S. 6).
Da die Betreiber der Windkraftanlage an strenge Auflagen seitens der Baugenehmigungsbehörde gebunden sind, deren Einhaltung jährlich überprüft wird, muß ich davon ausgehen, daß eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewohner der Ortschaft Mehrum nicht vorliegt.“

7. August 2001
W. Buse - Steuerberater - Oldenstädter Str. 36 - 29525 Uelzen

Finanzamt Peine
Duttenstedter Str. 106, Bewertungsstelle
31224 Peine

38.031.06038
Peter Nieswitz - Neue Straße 3 31249 Hohenhameln -

Hier: Einspruch gegen Ablehnungsbescheid vom 27.3.2001 betreffend Herabsetzung des Einheitswertes

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der o. g. Sache erhalten Sie mit diesem Schreiben die Vertretungsvollmacht.

Den Einspruch begründe ich im übrigen wie folgt:

1. Nach § 82 (Ermäßigung und Erhöhung) ist der sich nach den §§ 78 bis 81 ergebende Grundstückswert zu ermäßigen.

2. Die unter Ziffer 1 - 3 des Abs. 1 genannten Ereignisse sind nur Beispiele.
Satz 2 des Absatzes lautet wörtlich: Als solche Umstände kommen z. B. in Betracht .....

3. Die Ermäßigung nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 .... darf insgesamt 30 vom Hundert des Grundstückswertes (§§ 78 bis 81) nicht übersteigen.

4. Eine Beeinträchtigung durch Windturbinen kann der Ziffer 1 des § 82 Abs. 1
BewG zugeordnet werden. Für den vorliegenden Fall bedeutet dies:

Die südwestlich in ca. 575 m entfernt errichtet Windkraftanlage verursacht bei Betrieb in erheblichem Maße Lärm und Schallwellen, bei tiefstehender Sonne auch Schattenwurf, abgesehen von der Beeinträchtigung durch die ständige Bewegung des Rotors.

5. Unter Bezug auf die Entscheidungsgründe des Urteils des BFH vom 18.12.1991 - II R 6/89 (BStBl II 1992, 279) wird festgestellt:

a) Eine derartige Beeinträchtigung wird von der Bevölkerung nicht als "gewöhnlich" und "üblich" empfunden.

b) Das o. g. Urteil befaßte sich mit der Auswirkung von Verkehrslärm. Im allgemeinen läßt der Autoverkehr außerhalb der Spitzenzeiten erheblich nach.

c) Windturbinen jedoch kennen keine Nachtruhe, keinen Feierabend, keine Feiertage usw.
Aufgrund dieser völlig unplanmäßigen Lärmerzeugung wird die bestimmungsgemäße ortsübliche Nutzung in erheblichem Maße beeinträchtigt. Für das Wohngrundstück des Klägers bedeutet dieses, daß die Bewohner gezwungen sind, ihre Lebensgewohnheiten bezüglich der Nutzung des Grundstücks in einer Weise einzuschränken, die bei einer üblichen Benutzung des Grundstücks in seiner konkreten Beschaffenheit nicht mehr hingenommen würde. (vergl. Auch Senatsurteil vom 12.12.1990 BStBl. II 1991, 196, 197).

6. Die Höhe der Ermäßigung des Grundstückswerts nach § 82 Abs. 1 Nr. 1 BewG ist entsprechend der Bedeutung des Ermäßigungsgrundes auf den Verkaufswert des Grundstücks im Falle eines Verkaufs zu ermitteln (s. auch BFH-Urteil v. 12.12.90 BStBl. 1991, 196).

7. Aufgrund der Vielzahl von inzwischen in Niedersachsen errichteten Windkraftanlagen sind bereits zahlreiche Erfahrungen gemacht worden bezüglich des Verlustes von Immobilienwerten.
An ungünstigen Standorten (wie im vorliegenden Falle, siehe beigefügten Fotos) können Wohngebäude nur noch mit Kaufpreisabschlägen von 40 bis 50 % veräußert werden.

Ich beantrage, den Einheitswert des Gebäudes um den Höchstbetrag von 30 % zu ermäßigen.

Folgende Unterlagen werden beigefügt:
Flurkarte Katasteramt Peine
2 Fotos mit Ansicht der Windturbine, vom Wohnbereich aus
Betroffenheitsbeschreibung vom April 2001
Beschreibungen der gesundheitlichen Belastungen
von Prof. Dr. J. Bruch, Dr. R. Bartsch u.a.

Wilfried Buse Steuerberater
.....................................................

Buse Wilfried, Steuerberater, Oldenstädter Str. 36, 05804 528, di 0581 9799612. Email: buse@buse-uelzen.de 29525 Ülzen
Ehlen Bernhard, Neustr. 28, 06571 951286, fax ...8
Gutachter für Grundstückswerte
Email: ehlenb@t-online.de
http://www.finanzgutachter.de 54518 Minderlittgen
Nieswitz Peter, Neustr. 3, 05128 251 31249 Hohenhameln
Schulz Helmut, Zeusgraben 38, Oberst a. D., 02235 74493, Fax 987913. Email: helsischulz@t-online.de 50374 Erftstadt

.....................................................

Wichtige Adresse: RING DEUTSCHER MAKLER (RDM) E. V.
Mönckebergstr. 27, 20095 Hamburg. 040-3256480. e-mail: rdm@rdm.de
.....................................................


Ich ermittelte in 10 Jahren 100 Milliarden Mark Windstrom-Tribut und teile das durch 32 Millionen Haushalte.
Das ergibt 3 125 Mark in 10 Jahren bzw. 312 Mark jährlich. Man kann sagen, das Tribut für die Energie-Sekte, Abteilung Windkraft, beträgt im Mittel des Jahrzehnts jährlich 300 Mark je Haushalt nur für Strompreissteigerung.

Der Immobilienwertverlust der Nachbarschaft ist einmalig nochmals 100 Milliarden Mark. Die mittelfristig stehenden 20 000 Mühlen mindern im Mittel den Wert von 5 Häusern um je 100 000 Mark. Das ergibt 100 Milliarden Mark. Ich kann mir vorstellen, daß die tatsächlichen Immobilienwertverluste bei exakter Ermittlung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Siedlungsstrukturen um ein Mehrfaches höher sein können.

.....................................................

Übersetzung von ' frygternabokrav Vindmøllebranchen ', veröffentlich in Jyllands-Posten am 13.3.2002 (Sektion Erhverv u. Økonomi). Nur als Hintergrundinformation zu betrachten.
Veröffentlichung nur mit Erlaubnis des dänischen Autors und der Zeitung.
Von Jesper Olesen
Nachbarn von Windkraftanlagen dürften gute Chancen auf Entschädigung haben, wenn der Wert ihrer Immobilien durch Geräusche von Windturbinen verringert wird.
Ein juristisches Gutachten über die Möglichkeit von Ausgleichsansprüchen der Nachbarn gegen Besitzer von Windkraftanlagen erregt Erstaunen und Betroffenheit bei der dänischen Windbranche. Wenn die Analyse eines Juraprofessors in einem Gerichtsprozeß Bestand hat, könnte sie schwerwiegende Konsequenzen für die inländische Windindustrie haben.
Professor Lars Bo Langsted (Universität von Aalborg) schrieb am Dienstag in der Zeitung Jyllands-Posten, daß Nachbarn von Windturbinen gute Aussichten auf Entschädigung haben könnten, wenn der Wert ihres Besitzes durch Geräusche von den Windturbinen verringert wird.
Seine Einschätzung beruht auf einem aktuellen und drakonischen Urteil des Gerichts zu Vestre (Vestre High Court), das einem Hausbesitzer im nordschleswigschen Haderslev einen Ausgleich von DKK 50.000 - ein Achtel des Immobilienwertes - für die Errichtung eines 48 m hohen Mobilfunkmastes zusprach, der in 23 m Entfernung von seinem Haus errichtet wurde.
Kreis und Gemeinde hatten dem Mast ihre Einwilligung erteilt. Trotzdem vertrat das hohe Gericht die Auffassung, daß der Hausbesitzer eine Entschädigung für den Wertlust erhalten müsse. In drei früheren Urteilen wurden Hausbesitzern Ausgleichszahlungen für Autobahnlärm zugesprochen. Folglich vertritt Lars Bo Langsted die Auffassung, daß durch Windkraftanlagen verursachte Werteinbußen wahrscheinlich ebenfalls ausgeglichen werden können.
Dies hat für Überraschung bei der dänischen Wind Turbine Association, dem Branchenverband der Windkraftindustrie, gesorgt.
"So weit mir bekannt ist, sind wir bisher nie mit Fällen dieser Art konfrontiert worden. Gegenwärtig muß vor dem Bau von WKA ein komplettes Zustimmungsverfahren durchlaufen werden. Unter anderem müssen die Anlagen auf dem Regionalplan ausgewiesen sein. Bis zum Beweis des Gegenteils müssen wir glauben, daß die Regelungen noch gültig sind und keine Ansprüche auf Ausgleich erhoben werden können, wenn das Genehmigungsverfahren durchlaufen ist", sagt Asbjørn Bjerre, Direktor des Branchenverbandes.
"Aufgrund der sorgfältigen Planung, die heute die Regel ist, nehmen wir an, daß solche Sachen geklärt sind", sagt Asbjørn Bjerre.
Gerichtsverfahren sind zu erwarten
Es spricht viel dafür, daß der Gerichtshof im Kürze alle Unklarheiten beseitigen wird. Basierend auf dem Telefonmastenurteil und dem professoralen Gutachten wird die landesweite Vereinigung der Nachbarn von Windkraftanlagen eine Reihe von Prozessen anstrengen, um den Zusammenhang zwischen WKA und Wertverlust zu überprüfen.
Das Beratungunternehmen BTM in Ringkøbing, stimmt mit der in- und ausländischen Windkraftbranche überein und zeigt sich ebenso überrascht wie die Betreiber:
"Ich bin kein Rechtsanwalt. Aber die Bestimmungen zur Errichtung von WKA sind eindeutig, auch hinsichtlich des Lärms. Wenn sie genehmigt werden, kann ich nicht einsehen, daß Ansprüche für eine Wertminderung geltend gemacht werden können. Dies könnte den Bau und das gesamte Planungsverfahren von WKA lahmlegen. Wir werden die Sache mit Interesse verfolgen, weil es schwerwiegende Konsequenzen für die WKA-Branche haben könnte, falls Nachbarn und Gegner von WKA diese Prozesse gewinnen", sagt Per Krogsgaard von BTM Consult.
************************
Übersetzung von ' Håb für møllenaboer ', veröffentlicht als Leitartikel in Jyllands-Posten an März 18. 2002. Hoffnung für Turbinennachbarn. Die Nachbarn der Windturbinen sind Hoffnung gegeben worden, daß wenigstens sie angemessenen Ausgleich für den Vermögensschaden Wert empfangen, den die Aufrichtung des Drehens, sichtlich beschmutzend, häufig laute und Sonne-reflektierende Dynamoarbeiten auf ihnen zufügen. Bis jetzt haben Beanstandunggerichte unten fast jede gerechtfertigte Nachbarbeschwerde gedreht und gewußt, daß bis vor kurzem dort gesessen ein Klima- und Energieminister, der bereit war, jeden Punkt zugunsten der Windturbinevorhalle zu verbiegen. Aber mit einem Epoche-bildenden Urteil vom hohen Gericht Vestre, sprach das einem Hausbesitzer passenden Ausgleich für die Eigenschaftsabschreibung zu, die der Aufrichtung eines 48-Meter-hohen beweglichen Getriebemastes auf benachbartem Boden mit der Zustimmung aller Behörden, die Anwendung des Gesetzes folgt, hat geändert entscheidend. Wo früherer Ausgleich nur in den Fällen von der Enteignung des Bodens oder der Eigenschaft gegeben wurde, hat die Praxis des Gesetzes so entwickelt, daß Geräusche von den Autobahnen und jetzt bewegliche Getriebemaste oben das sind, das der einzelne Eigenschaftsbeschäftiger ohne Ausgleich annehmen muß. Dieselben müssen auf Windturbinen zutreffen, denkt Professor Lars Bo Langsted, Aalborguniversität. "das Argument, das Autobahnen, bewegliche Maste und, für diese Angelegenheit, Windturbinen für das gute der Gesellschaft sind, wurde durch diese neuen Urteile", er ringt zurückgewiesen. Keine Wille ist es schwierig für den Laien, mit der nationalen Verbindung der Nachbarn der Windturbineveranschaulichung, die, von Anfang an, Windturbinen ärgerlicher, als sind ein beweglicher Mast übereinzustimmen. Im Gegensatz zu einem beweglichen Mast dreht sich eine Windturbine, produziert Geräusche und reflektiert die Sonne, die in vielen Fällen Nachbarn nicht notwendiger Beeinträchtigung ausgesetzt hat. Aber bis jetzt, haben die vielen Beanstandungen nicht die Behörden erhalten, um die Regelungen für, in jeder Weise zu ändern, Windturbinen unreasonably bevorzugt. Über den Jahren sind die Probleme für Nachbarn nicht durch die Tatsache verringert worden, die in einem ständig steigenden Umfang die Turbinen in den Mengen durchbrennen müssen, hingegen große charakteristische Landschaften - einschließlich solcher geschützter Bereiche wie Vejlerne, Norden von Limfjord - total bristly durch die Elektrizitätsbetriebe vorherrsch geworden sind. Dieses ist eine spezielle Kategorie Landschaftszerstörung. Die Eigenschaftsschätzung und die steuerpflichtigen Annehmlichkeiten der Nachbarn der Windturbinen sind in vielen Plätzen vorbei zwischen 15 und 30 Prozent wegen der Turbinen verringert worden, und sie würde gegen gesunden Menschenverstand gehen, wenn solch einer öffentlich anerkannter Wertminderung in sich nicht der Ausgleich der Nachbarn gerechtfertigt worden ist. Der Direktor der Wind-Turbineverbindung Dänemarks, Asbjørn Bjerre,IST nicht überraschend anderer Meinung, daß Turbineinhaber eine Aufgabe zum Entschädigen der Wertminderung der benachbarten Eigenschaften haben. Er hat seine eigenen Interessen, für zu kämpfen und unterstreicht, daß alle Windturbinen entsprechend den gegenwärtigen Regelungen aufgerichtet werden. Aber, wenn alles, Autobahnen sogar sorgfältig geplant und besprochen werden, und die Aufrichtung der beweglichen Maste erfordern Sie mindestens die gleiche Menge von Betrachtung durch die allgemeinen Behörden, wie Turbinen wickeln Sie, also scheint das Argument des Direktors nicht, in Beziehung zu der neuen zugelassenen Praxis zu halten. Keine, es wenn. Für weit zu viele Jahre ist die Windvorhalle in der Lage gewesen, sich auf des ideologischen den Prioritäten und den Regelungen Ministers in den hörenden Nachbarn zu lehnen, die in der Wirklichkeit ohne Wert waren, weil die Aufsichtsbehörden unter den Minister kamen. Mit triftigem Grund haben beeinflußte Nachbarn sich geglaubt, daß zum Haben keine verbrieften Rechte und die nationale Verbindung der Nachbarn der Windturbinen lang eine Rechtslage erwartet haben, die ihnen reale Gelegenheiten geben würde, einen Ausgleichsfall für zugefügte Wertminderungen zu gewinnen. Es ist interessant, zu sehen, wie das dänische zugelassene System und die Aufsichtsinstanzen solches a politicised Fall anfassen, dem Turbinepriorität sich zu entwickelt hat. Aber Hoffnung ist angezündet worden.
Übersetzung von ' Umb.-mølleejere Erstatningskrav ', veröffentlicht in Jyllands-Posten an März 12. 2002. Schadensersatzanspruch gegen Turbineinhaber durch Ann Nissen und Niels Sandøe, das ein Professor des Gesetzes festsetzt, daß Nachbarn der Windturbinen gute Gelegenheiten für behauptende Schadenersatzforderung-Fallnachbarn der Windturbinen haben, eine gute Wahrscheinlichkeit des Ausgleiches zu haben, wenn der Wert ihrer Eigenschaft durch Geräusche von den Windturbinen verringert wird. Dieses ist die Einschätzung von Lars Bo Langsted, der Professor des Gesetzes an der Aalborguniversität und folgt einem sensationalurteil vom hohen Gericht Vestre. Das Urteil (besprochen am Montag in Jyllands-Posten) spricht einen Hausbesitzer DKK 50.000 zu und entspricht einem achten des Eigenschaftswertes, denn einen 48-Meter-hohen beweglichen Mast, setzte 23 Meter von seinem Haus. Der Mast wurde auf benachbarten Boden mit der Erlaubnis von der Grafschaft und vom Stadtbezirk gesetzt, aber das Gericht behielt bei, daß der Mast eine Wertminderung Eigenschaft verursachte, das entsprechend dem Gericht die Begrenzungen überstieg, die der Zivilkläger ohne Ausgleich annehmen muß. vor "bis einigen Jahren es der Fall war, daß Ausgleich im Falle der Enteignung des Bodens oder der Eigenschaft gegeben werden könnte. Die Praxis des Gesetzes hat so entwickelt, daß Geräusche von den Bewegungsweisen und jetzt bewegliche Maste außerdem, in Erwägung gezogen wird. Dieselben müssen auf Windturbinen auch zutreffen ", denkt Lars Bo Langsted. Eigenschaftswert verringerte die nationale Verbindung der Nachbarn auf Windturbinen [ Landsforeningen Naboer bis Vindmøller ] weiß von ungefähr 50 Fällen, in denen der Eigenschaftswert sich durch 15 - 30 Prozent wegen der Aufrichtung der Windturbinen verringert hat. Nach dem Masturteil handrupft er die besten Kästen und sucht nach freiem Prozeß. Die Verbindung hat mit Frederik Gjerulff, Anwalt des festen Buch u. des Boje in Verbindung getreten, die den Mastkasten am hohen Gericht Vestre gewannen. "offenbar, gibt es mehr Probleme mit Windturbinen als mit beweglichen Masten. Im Gegensatz zu den Masten bilden sie mehr Geräusche und reflektieren die Sonne. Aus diesem Grund kann eine Turbine weiter entfernt von ein Haus als im erwähnten beweglichen Masturteil stehen und noch übersteigen, was der Zivilkläger in der LageSEIN muß, zuzulassen. Aber wir prüfen dieses, und ich glaube, daß Urteil zu unseren Gunsten in einigen Fällen "sagt Frederik Gjerulff geht. Die Begrenzung auf Duldung - d.h., wieviel der einzelne Bürger annehmen muß, ohne Ausgleich zu empfangen - hat beträchtlich in drei Entscheidungen bewogen, die auf Autobahnen sich beziehen. Diese beziehen drei Urteile mit ein, die durch das Oberste Gericht ausgesprochen werden. Das erste ist von 1998. In diesem Fall entsprechend Lars Bo Langsted, änderte das Oberste Gericht seinen Verstand und stimmte mit Bürgern überein, daß Geräusche von den Autobahnen in einigen Fällen über dem Niveau sind, das die einzelne Eigenschaft aushalten muß. "mit diesen Urteilen wurde das Argument, das Autobahnen, bewegliche Maste oder für Turbinen dieses Angelegenheitswinds im Interesse der Gesellschaft sind, entlassen. IchBIN mit der nationalen Verbindung der Nachbarn Windturbinen in dem, als Ausgangspunkt einverstanden, eine Windturbine bin ärgerlicher, als ein beweglicher Mast ", Lars Bo Langsted sagt.
.....................................................

Hamburger Abendblatt, 4. 10.1997: „Häuser und Grundstücke an Schleswig-Holsteins Westküste sind nach wie vor gefragt...sofern nicht Windkraftanlagen in der Nähe stehen. Das ist die Erfahrung des in Kiel ansässigen Immobilienunternehmens Otto Stöben. Immer mehr Windkraftanlagen unterbrechen das natürliche Landschaftsbild...Diese Anlagen bedeuten eine Geräuschbelästigung. Darum lassen sich nach den Erfahrungen des Maklerunternehmens Grundstücke in Windparknähe wie auch im Schatten einzelner Windgeneratoren nur mit erheblichen Preisnachlässen vermarkten. Für einen Resthof beispielsweise, der eine ideale Freizeitimmobilie für Reitfans darstellen würde, konnten nur 50 Prozent des erwarteten Verkaufspreises erzielt werden...... Im ganzen Bundesland... gebe es in der Nähe von Windrädern Preisabstriche zwischen 20 und 30 Prozent...Anfragen...nach Grundstücken in Küstennähe würden nicht selten von vornherein mit der Forderung verbunden: „Aber bitte ohne Windkraftanlagen in der Nähe“.
Kieler Nachrichten, 25.9.97: „Immobilien in der Nähe von Windkraftanlagen geraten massiv unter Preisdruck...Abschläge von 20 bis 30 Prozent...seien inzwischen die Regel, sobald Generatoren in Sicht- oder Hörweite sind.“
.....................................................

Naumburger Tageblatt vom 03.04.2001 S. 5
Schlossherr zieht aus - Windrad zerstört Pläne

Trebitz/MZ/ih.
Das Schloß Trebitz im Landkreis Wittenberg steht bald wieder leer: Die großen Pläne, dort ein Kunst- und Kulturzentrum entstehen zu lassen, sind gescheitert. Der Lärm und der Schattenwurf einer Windkraftanlage direkt vor dem alten Gemäuer vertreibe sämtliche Interessenten, erklärte der Eigentümer Axel Alexander Ziese. Er hatte das Schloß vor knapp einem Jahr von der Gemeinde gekauft, und wollte unter anderem eine Künstlerkolonie einrichten. Ziese will nun den Vertrag annullieren.
Die Trebitzer Bürgermeisterin Roswitha Reinhardt wies jede Kritik zurück; Das Windrad hätte niemand verschwiegen.
Was der Eigentümer nicht wußte: Das Windrad sorgt bereits seit Jahren in der Gemeinde für Unruhe.
.....................................................

28. Juni 2001
Herrn.....
Verkauf Ihres Einfamilienhauses
Sehr geehrter Herr.....
.....
Hierbei handelt es sich um ein Einfamilienhaus
- Erdgeschoß, nicht unterkellert 69 qm,
- Obergeschoß 79 qm,
- ausgebautem Spitzboden 26 qm,
- Grundstück 1.818 qm.
Die Immobilie ist im Außenbereich von ......gelegen.
...
Die Erdgeschoßwohnung ist grundbuchamtlich mit einem Altenteilsrecht belastst. Dies bedeutet, daß ein potentieller Erwerberauf Jahre hinaus mit der Nutzung der Erdgeschoßwohnung nicht rechnen kann. Aus diesem Grunde scheidet eine Bewertung Ihrer Immobilie nach dem Ertragswert zunächst vollkommen aus.
Weiter haben Sie mitgeteilt, daß Ihre Immobilie in einer sogenannten „Konzentrationszone für Windenergieanlagen“ gelegen ist. Die Problematik von Immobilien in diesen „Konzentrationszonen“ ist für mich als Immobilienmakler nicht neu. Wiederholt haben wir uns in den letzten Jahren vor allem im Münsterland hiermit auseinandersetzen müssen. In allen Fällen hat ein potentieller Erwerber einen erheblichen Preisnachlaß beim Erwerb einer solchen Immobilie, die in „Konzentrationszonen“ gelegen ist, geltend gemacht Die gleiche Erfahrung haben ausnahmslos auch Kollegen im RDM machen müssen, wie ich in verschiedentlichen Gesprächen feststellen konnte.
Es tut mir deshalb sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, daß der von Ihnen fixierte Preis von ca. 370 000 Mark nach meiner Einschätzung unrealistisch ist.
Unabhängig von der Substanz der Immobilie, die ich als mittleren Standard einordnen würde, sind die Positionen „Altenteil“ und „Konzentrationszone für Windenergieanlagen“ so markant, daß m. E. lediglich ein Preis von deutlich unter DM 200 000,- erzielt werden kann
.....................................................

Die Wertermittlung erfolgte für das Grundstück in ...Größe von 997 qm, bebaut mit einem Einfamilienhaus mit Vollkeller, 156,67 qm Wohnfläche (hier EG 82,82 qm und DG 73,85 qm), Holzfenster mit ISO-Verglasung, z. Teil bereits durch Kunststoffenster ersetzt, unterkellerte Terrasse, verklinkert, normale Ausstattung entsprechend dem Baujahr.
Im Abstand von ca. 700 Metern befindet sich eine 650 kW-Windkraftanlage, die bei Süd-, Südwest-. Bzw. Westwetterlage starke Geräusche erzeigt und aufgrund eines unbebauten Grundstückes zur Anlage, besonders stark im Objekt (bei geöffneten Fenstern) zu hören ist! Hierbei muß beachtet werden, daß diese Umstände den Wert erheblich beeinflussen und entsprechende Abschläge berücksichtigt werden müssen!
.....................................................

Ostfriesen-Zeitung 27.09.2002 (S. W 21)

"Bei Raketenstellung genug Platz"
Zwischenberger Interessengemeinschaft gegen den Windpark Fiebing legt Widerspruch bei der Bezirksregierung ein
Die Initiative versteht die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch den Rat Großefehn nicht.

..... Der Windpark entstehe nur 400 Meter von den Wohnhäusern im Wiesmoorer Ortsteil Zwischenbergen entfernt und würde einen Wertverlust für die Häuser bedeuten, argumentiert die IG.
"Besonders betroffen sind hier die in den letzten Jahren entstandenen Neubauten am Mittelweg", hieß es. Demgegenüber verneinte die Gemeinde Großefehn eine "objektive Wertminderung der Häuser in Zwischenbergen/Fiebing.".....
.....................................................
Dazu schrieb A. Di. am 27. 9. 2002:
habe zufaellig am vergangenen Sonntag auf einer messe einen hiesigen Politiker getroffen, der für Wüstenrot arbeitet. er hat mir berichtet, dass, wenn er Gutachten für Häuser macht, er, wenn WEA in der Nähe sind, lt. Checkliste 10-15 % Abschlag machen müßte.

Dieter Krämer
nobody
 

Re: Windräder, Windpark Rheurdt, Gesundheitsbeeinträchtigung

Ungelesener Beitragvon nobody » Mo 26. Apr 2010, 02:14

nobody
 

Re: Windräder, Windpark Rheurdt,Gerichtsuteil

Ungelesener Beitragvon nobody » Mo 26. Apr 2010, 02:25

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Windrad-Urteil bestätigt


am 2. Dezember 2009 17:55 Uhr
OBERCASTROP Jetzt ist es amtlich: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Mittwoch bestätigt, dass die Klage von Anwohnerin Barbara Gröger gegen die Genehmigung für das XXL-Windrad in Obercastrop erfolgreich war.

Die Realisierung des Großprojektes steht mehr denn je auf der Kippe

Damit steht die Realisierung des Großprojektes mehr denn je auf der Kippe.

Und das, obwohl es zunächst so ausgesehen hatte, als sollte sich der Weg nach Gelsenkirchen für die Klägerin überhaupt nicht lohnen.

8. Kammer hatte Klage gekippt

Im Eilverfahren hatte die 8. Kammer Grögers Klage noch gekippt.

Da sich danach jedoch das Oberverwaltungsgericht auf die Seite der Anwohnerin gestellt hatte, blieb den Richtern nun anscheinend nichts anderes übrig, als aus Respekt vor dem höheren Gericht genauso zu entscheiden.
Mehr zu diesem Thema

Castrop-Rauxel: XXL-Windrad steht vor dem Aus



http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_g ... 91112.html
nobody
 

Re: Windräder, Windpark Rheurdt

Ungelesener Beitragvon sf » Fr 17. Jun 2011, 10:52

Besteuerung von Windkraftanlagen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun auf ein Schreiben des DStGB zur Einordnung von Windkraftanlagen bei der Bemessung der Grundsteuer (s. StGB NRW-Mitteilung Nr. 81/2005 vom 03.01.2005) geantwortet. Wir hatten uns in dem Schreiben gegen die von den Landesfinanzverwaltungen vorgenommene Bewertung der Windkraftanlagen gewandt, die zu Mindereinnahmen bei der Grundsteuer B führt. Das BMF hatte das Schreiben des DStGB zwischenzeitlich zum Gegenstand der Erörterungen mit den zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gemacht. Die Vertreter der Länder lehnen eine andere Besteuerung mehrheitlich ab, wie das BMF in seinem Antwortschreiben mitteilt.

Damit gilt die bisherige Praxis der Landesfinanzverwaltungen fort, wonach Windkraftanlagen als Betriebsvorrichtungen und nicht als Gebäude angesehen werden. Dies hat zur Folge, dass Grundstücke mit Windkraftanlagen im Rahmen der Grundsteuer B (§ 2 Nr. 2 GrStG) weiterhin als unbebaute Grundstücke eingestuft werden. Hierdurch kommt es - auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Anzahl von Windkraftanlagen - zu einem fühlbaren Ausfall von Einnahmen bei der Grundsteuer B bei Städten und Gemeinden.


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am Fr 17. Jun 2011, 10:52.
sf
 


TAGS

Zurück zu Kritik aus und an Rheurdt

Wer ist online?

0 Mitglieder

cron