Öffentliche Bekanntmachung
Aufgrund des § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 17.12.2009 (GV. NRW. S. 950) wird bekannt gemacht, dass der
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Ahaus
für das Haushaltsjahr 2011
mit ihren Anlagen ab dem 07. Februar 2011 für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat der Stadt
Ahaus zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus, Rathausplatz 1, Zimmer 208,
öffentlich ausliegt.
Gleichzeitig steht der Haushaltsplanentwurf 2011 für Interessierte im Internet auf der Homepage der
Stadt Ahaus www.ahaus.de zur Verfügung.Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit ihren Anlagen können Einwohner
oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung erheben.
Diese können schriftlich oder mündlich zu Protokoll im Rathaus der Stadt Ahaus, Rathausplatz 1,
Zimmer 208, vorgebracht werden.
Über die Einwendungen beschließt der Rat der Stadt Ahaus in öffentlicher Sitzung vor der
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung.
Ahaus, den 31. Januar 2011
Der Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
der Gemeinde Rheurdt für das Haushaltsjahr 2011
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Rheurdt für das Haushaltsjahr
2011 mit den Anlagen wurde am 07. Februar 2011 dem Rat der Gemeinde Rheurdt
zugeleitet. Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994
(GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dez. 2010 (GV.
NRW. S. 688), wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen während
der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat (voraussichtlich bis zum 28. März 2011)
zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist
von 14 Tagen, vom 01. März 2011 bis einschließlich 15. März 2011 bei der Gemeindeverwaltung
Rheurdt, Rathausstraße 35, Zimmer 12, Einwendungen erheben. Die
Einwendungen können sowohl schriftlich als auch mündlich zu Protokoll erhoben
werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Rheurdt, den 08. Februar 2011
Gemeinde Rheurdt
Der Bürgermeister
Warum gibt man den Rheurdtern nicht die Möglichkeit die Planung ,wie bei der Stadt Ahaus, einzusehen??
Die Gemeinde Rheurdt verfügt über die technische Möglichkeit.